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AGB Allgemeine Liefer- und Zahlungsbedingungen Katalog- und Online-Versandhandel

I. Allgemeines

Der Onlineshop Kopp Verpackungen (https://www.kopp-Verpackungen.de) ist ein Angebot der Kopp Verpackungen GmbH, Hauptstraße 1, 66989 Höheischweiler (Geschäftsführer: Dirk Dietzel, Heiko-Berner Dietzel), Mit den hier aufgeführten allgemeinen Geschäftsbedingungen erklären Sie als Kunde bzw. Auftraggeber sich im Rahmen aller Verträge, die Sie über den Onlineshop abschließen, einverstanden:

Für die Geschäftsbeziehung zwischen dem Anbieter/Auftragnehmer und dem Kunden/Käufer gelten ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) in ihrer zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen Fassung. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Käufers werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als wir ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt haben. Dieses Zustimmungserfordernis gilt auch dann, wenn der Käufer im Rahmen der Bestellung auf seine AGB verweist und die den AWD nicht ausdrücklich widersprochen haben.

II. Liefer- und Zahlungsbedingungen für alle anderen Bereiche

Diese Allgemeinen Verkaufsbedingungenen gelten für Verträge über den Verkauf und/oder die Lieferung beweglicher Sachen (Waren). Unberücksichtigt bleibt, ob wir diese selbst herstellen oder beim Zulieferer einkaufen (§§ 433, 650 BGB). Die Allgemeinen Verkaufsbedingungen gelten, sofern nicht anderweitig vereinbart, in der zum Zeitpunkt der Bestellung des Käufers gültigen bzw. in der Ihnen zuletzt in Textform mitgeteilten Fassung als Rahmenvereinbarung auch für gleichartige künftige Verträge, ohne dass Sie als Verkäufer wieder auf sie einzelfallbezogen hinweisen müssten

Im Einzelfall getroffene, individuelle Vereinbarungen mit dem Käufer (einschließlich Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen) und Angaben in unserer Auftragsbestätigung haben Vorrang vor dieser Allgemeinen Verkaufsbedingungen. Für den Inhalt derartiger Vereinbarungen ist, vorbehaltlich des Gegenbeweises, ein schriftlicher Vertrag bzw. unsere schriftliche Bestätigung maßgebend.

Rechtserhebliche Erklärungen sowie Anzeigen des Käufers hinsichtlich des Vertrags      (z. B. Mängelanzeigen, Fristsetzung, Rücktritt oder Minderung) sind schriftlich, also in Schrift- und Textform (z. B. Brief, E-Mail, Telefax) abzugeben. Weitergehende gesetzliche Formvorschriften sowie weitere Nachweise (ggf. bei Zweifeln über die Legitimation des Erklärenden) bleiben unberührt.

Die Vertragssprache ist deutsch. Die Angebote und Leistungen des Anbieters gelten ausschließlich innerhalb der EU, sowie der Schweiz und Liechtenstein.

Ein Verbraucher ist zum Abschluss eines Vertrages bzw. zur Bestellung von Waren in unserem Online-Shop nicht berechtigt. Ein Kunde ist Verbraucher, wenn er als natürliche Person ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließen will, das überwiegend weder seiner gewerblichen noch seiner selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann.

Unternehmer ist jede natürliche oder juristische Person oder rechtsfähige Personengesellschaft, die beim Abschluss des Vertrages in Ausübung ihrer gewerblichen und selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt. Hierzu gehören auch Freiberufler, öffentliche Institutionen, Verbände etc. Ein Verkauf erfolgt mithin nicht an Verbraucher im Sinne von § 13 BGB.

Werden Fristen als Werktage angegeben, so verstehen sich darunter alle Wochentage mit Ausnahme von Samstagen, Sonntagen und gesetzlichen Feiertagen.

III. Bestellvorgang, Vertragsschluss

3.1 Unverbindliche Aufforderung

Die Darstellung der Waren im Onlineshop ist kein bindendes Angebot im rechtlichen Sinne. Sie ist eine unverbindliche Aufforderung an den Kunden, ein Angebot zum Kauf einer Ware abzugeben. Wir behalten uns eine Ablehnung einer Bestellung vor.

Ein Verkauf erfolgt nur an Unternehmer, Gewerbetreibende, Freiberufler, öffentliche Institutionen und nicht an einen Verbraucher i.S.v. § 13 BGB.

a) Bestellvorgang

Sie können aus unserem Sortiment Waren unverbindlich durch Anklicken des Buttons in den ‚Warenkorb "bzw." Bestellen "auch auf mobilen Endgeräten auswählen. Den Inhalt des Warenkorbs können Sie jederzeit durch Anklicken des Buttons "zum Warenkauf" bzw. „Warenkauf“ auf mobilen Endgeräten ansehen. Dort können Sie auch die Anzahl der ausgewählten Waren durch Eingabe der gewünschten Menge ändern und die ausgewählten Waren durch Anklicken des Buttons "entfernen" bzw. "X-Button" in den Warenkorb wieder aus dem Warenkorb entfernen. Den Bestellvorgang können Sie jederzeit durch Schließen des Browser-Fensters abbrechen. Möchten Sie die Waren kaufen, klicken Sie den Button Kasse‘. Eine Bestellung im Webshop ist nach Registrierung als Kunde sowie als Gast möglich.

IV. Vertragsgegenstand

Angebote erfolgen freibleibend und unverbindlich. Für den Umfang der Lieferungen ist die schriftliche Auftragsbestätigung des Auftragnehmers oder, falls eine solche nicht erfolgt ist, der schriftliche Auftrag des Auftraggebers maßgebend. Produktionsbedingte Mengenabweichungen sind bis zu 20% gestattet. Berechnet wird die gelieferte Menge. Teillieferungen sind zulässig, es sei denn, der Auftraggeber würde unangemessen benachteiligt.

 

V. Preise

Aufträge, für die nicht ausdrücklich und schriftlich feste Preise vereinbart sind, gelten unsere jeweils zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses aktuelle gültige Listenpreisen in € zuzüglich der jeweils gesetzlichen Mehrwertsteuer berechnet. Die Preise gelten ab Werk und schließen Verpackung, Fracht, Porto, Versicherung und sonstige Versandkosten nicht ein. Nachträgliche Änderungen auf Veranlassung des Auftraggebers werden zusätzlich berechnet.

Die im Angebot des Auftragnehmers genannten Preise stehen unter dem Vorbehalt, dass die der Angebotsabgabe zugrunde gelegten Positionen unverändert bleiben. Erhöhen sich die Löhne, die Kosten für Vormaterial, Energie oder Transport, bleiben angemessene Preiskorrekturen vorbehalten.
Im Rahmen eines Versendungskaufs hat der Käufer die Transportkosten ab Lager und die Kosten einer gegebenenfalls vom Käufer gewünschten Transportversicherung zu tragen. Etwaige Zölle, Gebühren, Steuern und sonstige öffentlichen Abgaben hat der Käufer zu tragen.

 VI. Zahlungsbedingungen

Die Zahlung hat innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zu erfolgen, alternativ über Klarna oder bei Vorkasse mit 2% Skonto.
Für diese Zahlungsarten behalten wir uns eine Bonitätsprüfung vor.

Um Ihnen eine Auswahl verschiedener Zahlarten anbieten zu können und uns gleichzeitig gegen Ausfall bei Zahlungen auf Rechnung abzusichern, prüfen wir mit Ihrer Zustimmung Ihre Bonität.

Diese Prüfung wird unter strenger Einhaltung der datenschutzrechtlichen Vorschriften mit Rücksicht auf Ihre schutzwürdigen Belange von der Firma Creditreform Hagen Berkey & Riegel KG durchgeführt. Sie können bei uns und bei der Creditreform Hagen Berkey & Riegel KG Auskunft über die gespeicherten Daten erhalten.

Sie können Ihre Einwilligung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft uns gegenüber schriftlich oder in Textform an info@kopp-verpackungen.de widerrufen.
Bei Bereitstellung größerer Mengen von Roh- und Hilfsstoffen durch den Auftragnehmer auf Veranlassung des Auftraggebers ist der Auftragnehmer berechtigt, sofortige Zahlung zu verlangen. Auch können den Umfang der geleisteten Arbeiten entsprechende Teilzahlungen gefordert werden. Der Auftraggeber kann nur mit einer unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderung aufrechnen. Zurückbehaltungsrechte stehen ihm nicht zu. Bei Zahlungsverzug sind Verzugszinsen in Höhe von 9 % über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank zu zahlen. Die Geltendmachung weiteren Verzugsschadens bleibt vorbehalten. Unser Anspruch auf den kaufmännischen Fälligkeitszins nach § 353 HGB bleibt unberührt.

Wird eine wesentliche Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Auftraggebers bekannt oder entstehen sonst begründete Zweifel an seiner Kreditwürdigkeit, so kann der Auftragnehmer Vorauszahlung und sofortige Zahlung aller offenen, auch der noch nicht fälligen Rechnungen verlangen, noch nicht ausgelieferte Ware zurückhalten oder vom Vertrag fristlos zurücktreten. Dies gilt auch, wenn der Auftraggeber trotz Mahnung keine Zahlung leistet, oder ein Scheck- bzw. Wechselprotest bekannt wird.

VII. Zurückbehaltungsrechte

Aufrechnungs- oder Zurückbehaltungsrechte stehen dem Käufer nur für den Fall zu, dass sein Anspruch rechtskräftig festgestellt oder unbestritten ist, und sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht. Für den Fall, dass Mängel im Rahmen der Lieferung auftreten, bleiben die Gegenrechte des Käufers, insbesondere gemäß Ziffer 8.6 Satz 2 dieser
Allgemeinen Verkaufsbedingungen, unberührt.

VIII. Lieferzeiten

1. Die Lieferfrist wird individuell vereinbart bzw. von uns bei Annahme der Bestellung angegeben. Sofern dies nicht der Fall ist, beträgt die Lieferfrist ca. 2 Wochen ab Vertragsschluss.
2. Die Lieferfrist beginnt mit der Absendung der Auftragsbestätigung und nach Eingang aller für die Ausführung des Auftrages erforderlichen Unterlagen, vereinbarten Anzahlungen und evtl. Einwilligungen des Auftraggebers in die Ausführungsvorlagen. Sie endet mit dem Tag, an dem der Liefergegenstand das Werk des Auftragnehmers verlässt oder wegen Versandunmöglichkeit eingelagert wird. Voraussetzung für die Einhaltung der Lieferfrist ist richtige und rechtzeitige Selbstbelieferung durch Vorlieferanten, sofern der Auftragnehmer sie mit der im kaufmännischen Verkehr üblichen Sorgfalt ausgewählt hat.

  • Hält der Auftragnehmer eine vereinbarte Frist infolge eines Umstandes nicht ein, den er zu vertreten hat, so ist der Auftraggeber verpflichtet, ihm eine angemessene Nachfrist zur Erbringung der Lieferung zu setzen. Nach deren Ablauf ist der Auftraggeber berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Schadensersatzansprüche wegen Nichterfüllung können nicht geltend gemacht werden, es sei denn, der Verzug beruht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Auftragnehmers oder seiner leitenden Angestellten.
  • Die Lieferfrist verlängert sich angemessen, wenn Hindernisse eintreten, die vom Auftragnehmer nicht beeinflussbar sind, z. B. Naturkatastrophen, behördliche Eingriffe. Versagen des Verkehrsmittels, Verzögerungen in der Anlieferung wesentlicher Rohstoffe oder von Energie, Krieg oder Arbeitskampfmaßnahmen (Streik, Aussperrung). Dies gilt auch, wenn solche Umstände bei Unterlieferanten eintreten. Der Auftraggeber kann in diesen Fällen weder vom Vertrag zurücktreten noch Schadensersatz verlangen.
  • Abrufaufträge sind, sofern nichts anderes vereinbart ist, innerhalb von 6 Monaten nach der Auftragsbestätigung abzunehmen. Der Auftraggeber hat den Abruf spätestens 3 Wochen vorher mitzuteilen. Die Bezahlung hat spätestens nach 6 Monaten ab Auftragsbestätigung zu erfolgen.

IX. Gefahrübergang, Versand und Abnahmepflicht

  • Die Gefahr geht mit der Absendung des Liefergegenstandes, seiner Auslieferung an einen Die Lieferung erfolgt ab Lager. Bei dem Lager handelte sich auch um den Erfüllungsort für die Lieferung sowie um den Ort für eine etwaige Nacherfüllung. Für den Fall, dass der Käufer die Ware an einen anderen Bestimmungsort versandt haben möchte (Versendungskauf), hat er die Kosten für die Versendung zu tragen.
  • Der Käufer hat auf seine Kosten für eine Transportversicherung zu sorgen.
  • Für den Fall, dass vertraglich nichts vereinbart wurde, werden wir selbst über die Art des Versands (Verpackung, Versandwege, Transportunternehmen) bestimmen.

Nimmt der Auftraggeber die Lieferung nicht innerhalb einer angemessenen Frist nach Fertigstellungsanzeige bzw. nach avisiertem Versand ab oder ist ein Versand infolge von Umständen, die der Auftragnehmer nicht zu vertreten hat, längere Zeit unmöglich, dann ist er berechtigt, die Lieferung für Rechnung und Gefahr des Auftraggebers selbst auf Lager zu nehmen oder bei einem Spediteur einzulagern. Sofern dies der Fall ist, stellen wir dem Käufer eine Pauschalentschädigung in Höhe von 25 EURO in Rechnung. Gesetzliche Ansprüche unsererseits (Ersatz von Mehraufwendungen, angemessen Entschädigung, Kündigung) sowie der Nachweis eines höheren Schadens bleiben unberührt.

  • Der Auftraggeber hat angelieferte Gegenstände auch dann entgegenzunehmen, wenn er Gewährleistungsansprüche geltend machen kann.

X. Eigentumsvorbehalt

Die gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen aus der Geschäftsverbindung zwischen dem Auftragnehmer und dem Auftraggeber Eigentum des Auftragnehmers, bei Hergabe von Schecks oder Wechsel bis zu deren Einlösung. Der Auftraggeber darf den Liefergegenstand weder verpfänden noch zur Sicherung übereignen.

  • Der Auftraggeber ist zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware im Rahmen seiner Geschäftstätigkeit berechtigt. Er tritt seine Forderungen aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware schon jetzt an den Auftragnehmer ab. Der Auftraggeber ist trotz der Abtretung solange zur Einziehung berechtigt, als er seinen Verpflichtungen gegenüber dem Auftragnehmer nachkommt und nicht in Vermögensverfall gerät.
  • Bei Be- oder Verarbeitung der Vorbehaltsware durch den Auftraggeber erwirbt entgegen § 950 BGB der Auftragnehmer das Eigentum. Bei Verbindung, Vermischung oder Vermengung der Vorbehaltsware mit anderen Waren des Auftraggebers erlangt der Auftragnehmer das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware. Der Auftraggeber verwahrt in diesen Fällen die neue Sache unentgeltlich für den Auftragnehmer.
  • Über Zwangsvollstreckungsmaßnahmen Dritter in die Vorbehaltsware hat der Auftraggeber den Auftragnehmer unverzüglich zu unterrichten und ihn bei Maßnahmen zu unterstützen, die für eine Intervention notwendig sind.
  • Der Auftraggeber ist bei vertragswidrigem Verhalten, insbesondere bei Zahlungsverzug, verpflichtet, die Ware auf Verlangen des Auftragnehmers an ihn herauszugeben.
  • Übersteigt der Wert der dem Auftragnehmer zustehenden Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um 20 %, so verpflichtet er sich, die ihm zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Auftraggebers insoweit freizugeben.
  • Der Auftraggeber ist verpflichtet, die Vorbehaltsware auf seine Kosten gegen alle Lagerrisiken zu versichern.

XI. Mängelansprüche des Käufers

Für die Rechte des Käufers bei Sach- und Rechtsmängeln (einschließlich Falsch- und Minderlieferungen) gelten die gesetzlichen Vorschriften, soweit nachfolgend nichts anderes bestimmt ist. Hiervon unberührt bleiben die gesetzlichen Bestimmungen über den Verbrauchsgüterkauf (§§ 474 ff. BGB).

Vereinbarungen, welche hinsichtlich der Beschaffenheit und die vorausgesetzte Verwendung der Ware (umfasset sind auch Zubehör und Anleitungen) mit Käufern getroffen haben, werden regelmäßig die Grundlage unserer Mängelhaftung im Rahmen der Gewährleistung. Eine Beschaffenheitsvereinbarung umfasst alle Produktbeschreibungen sowie Herstellerangaben, die Gegenstand des einzelnen Vertrages sind oder von uns (insbesondere in Katalogen oder auf unserer Internet-Homepage) zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses öffentlich bekannt gemacht waren. Für den Fall, dass keine Beschaffenheit vereinbart wurde, ist nach der Vorschrift des § 434 Abs. 3 BGB zu beurteilen, ob ein Mangel gegeben ist.

Für Mängel, die der Käufer gemäß § 442 BGB bei Vertragsschluss kennt oder grob fahrlässig nicht kennt, haften wir nicht.

Sofern die gelieferte Ware mangelhaft sein sollte, steht uns als Verkäufer ein Wahlrecht zu, ob wir eine Nacherfüllung durch Beseitigung des Mangels (Nachbesserung) oder durch Lieferung einer mangelfreien Sache (Nachlieferung) erbringen. Für den Fall, dass die von uns gewählte Art der Nacherfüllung für den Käufer im Einzelfall unzumutbar ist, kann er sie verweigern. Es bleibt uns jedoch vorbehalten, die Nacherfüllung unter den gesetzlichen Voraussetzungen zu verweigern. Zudem sind wir berechtigt, die von uns zu erbringende Nacherfüllung davon abhängig zu machen, dass vom Käufer der fällige Kaufpreis bezahlt worden ist. Dem Käufer steht jedoch das Recht zu, ein dem Mangel angemessenen Teil des Kaufpreises bis zur Beseitigung desselben zurückzuhalten.

Für die zu leistenden Nacherfüllung hat der Käufer uns die notwendige Zeit und Gelegenheit einzuräumen. Insbesondere hat der Käufer uns die Sache, für welche er einen Mangel geltend gemacht hat, zu Prüfungszwecken zu übergeben. Für den Fall, dass wir eine Nachlieferung einer mangelfreien Sache durchführen, hat der Käufer die mangelhafte Sache nach den gesetzlichen Vorschriften zurückzugeben. Ein Rückgabeanspruch steht dem Käufer jedoch nicht zu.

Die Aufwendungen, welche zu Prüfungszwecken und zur Nacherfüllung notwendig sind (Transport-, Arbeits-, Materialkosten sowie ggf. Aus- und Einbaukosten), erstatten wir nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften sowie diesen Allgemeinen Verkaufsbedingungen für den Fall, dass ein Mangel vorliegt. Wir können jedoch vom Käufer aufgrund eines unberechtigten Mangelbeseitigungsverlangen uns entstandene Kosten für den Fall erstattet verlangen, dass der Käufer wusste oder hätte erkennen können, dass tatsächlich kein Mangel vorliegt.

Der Käufer das Recht, den Mangel selbst zu beseitigen und den Ersatz der hierzu objektiv erforderlichen Aufwendungen zu verlangen, wenn ein dringender Fall vorliegt (z. B. bei Gefahr in Bezug auf die Betriebssicherheit oder zur Abwehr unverhältnismäßiger Schäden). Der Käufer hat uns im Fall einer Selbstvornahme unverzüglich zu informieren. Für den Fall, dass wir berechtigt wären, eine Nacherfüllung nach den gesetzlichen Vorschriften zu verweigern, hat der Käufer kein Recht zur Selbstvornahme.

Der Käufer kann nach den gesetzlichen Vorschriften und Kaufvertrag zurücktreten oder den Kaufpreis mindern, wenn eine vom Käufer für die Nacherfüllung zu setzende Frist erfolglos abgelaufen oder nach den gesetzlichen Vorschriften entbehrlich ist. Für den Fall eines nicht erheblichen Mangels steht dem Käufer jedoch kein Rücktrittsrecht zu.

XII. Sonstige Schadensersatzansprüche

Schadensersatzansprüche wegen verschuldeter Unmöglichkeit der Lieferung, positiver Forde­rungsverletzung, Verletzung von Pflichten bei den Vertragsverhandlungen und aus unerlaubter Handlung werden ausgeschlossen, es sei denn, sie beruhen auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Auftragnehmers oder seiner Erfüllungsgehilfen. Dies gilt sowohl für unmittelbare als auch für mittelbare Schäden (Folgeschäden).

XIII. Erfüllungsort, Gericht

Für diese Allgemeinen Verkaufsbedingungen und die Vertragsbeziehung zwischen uns als Verkäufer dem Käufer gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss internationalen Handelsrechts, insbesondere des UN-Kaufrechts.

Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung ist ausschließlich der Sitz des Auftragnehmers. Dies gilt auch für die Geltendmachung von Ansprüchen aus Wechsel und Schecks.

Der Handel und der Weiterverkauf unserer Waren findet ausschließlich an Käufer statt, die keine Verbraucher, sondern Unternehmer i. S. v. § 14 BGB sind. Zu diesem Personenkreis gehört auch ein Kaufmann i. S. d. Handelsgesetzbuches, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, eine Personengesellschaft, eine GbR (Gesellschaft bürgerlichen Rechts) oder ein Freiberufler. Erfüllungsort und ausschließlicher, auch internationaler Gerichtsstand, ist unser Geschäftssitz in Pirmasens für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten. Dies gilt auch für die Geltendmachung von Ansprüchen aus Wechsel oder Schecks.

Zur Erhebung einer Klage am Erfüllungsort der Lieferverpflichtung gemäß diesen Allgemeinen Verkaufsbedingungen bzw. einer vorrangigen Individualabrede oder am allgemeinen Gerichtsstand des Käufers sind wir darüber hinaus berechtigt. Hiervon unberührt bleiben vorrangige gesetzliche Vorschriften (ausschließliche Gerichtsstände).

Wir weisen erneut abschließend darauf hin, dass nur Unternehmer i. S. v. § 14 BGB in unserem Onlineshop kaufen dürfen, also keine Verbraucher.

XIV. Bestand des Vertrages

Der Vertrag bleibt auch bei teilweiser Unwirksamkeit einzelner Vertragsvorbestimmungen in seinen übrigen Teilen wirksam.